Betreuung
Urlaubs- und Verhinderungspflege – wir übernehmen Aufgaben von pflegenden Angehörigen
Wir entlasten pflegende Angehörige, wenn sie eine Auszeit benötigen. Auch wenn pflegende Angehörige plötzlich krank werden, können wir einspringen und die Versorgung der Pflegebedürftigen vorübergehend übernehmen.
Haben wir bereits länger als sechs Monate die häusliche Pflege übernommen, können Sie uns für die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn Ihre Pflegeperson ausfällt (§ 39 SGB XI). Die Kosten werden von den Pflegekassen für eine Dauer von bis zu 42 Tagen jährlich bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 Euro übernommen.
Ob Sie unsere Hilfe regelmäßig für einige Stunden oder für einen längeren Zeitraum hintereinander nutzen, bleibt Ihnen überlassen.
Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten der Urlaubs- und Verhinderungspflege.